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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Aufträge werden nur auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen, darunter auch die Anerkennung von Einkaufsbedingungen gewerblicher Auftraggeber, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.

  2. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (z.B. per Email) festgehalten werden.

  1. Unsere Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die angebotene Leistungsspezifikation unverändert bleibt und eine ihr entsprechende Druckvorlage bereitgestellt wird. Nachträgliche Änderungen am Auftragsinhalt oder der Druckvorlage werden zusätzlich berechnet.

  2. Unsere Druckpreise beinhalten keine Arbeiten an der Druckvorlage und keine Versandkosten (auch nicht Zwischenlagerung, Porto, Transportversicherung o. ä.), es sei denn, sie werden im Angebot ausdrücklich als im Preis enthalten dargestellt.

  3. Angebotspreise binden uns 40 Tage.

  4. Unsere Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet.

  6. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

  7. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

  8. Steuerfrei gestellt werden nur Auslandslieferungen mit Rechnung an ausländische Auftraggeber, die wir oder nachweislich er selbst veranlasst haben. Für steuerfreie Lieferungen in das EU-Ausland muss uns der Auftraggeber bei Auftragserteilung seine gültige EU-Umsatzsteuer-ID mitteilen.

  9. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben.

  10. Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

  11. Erfolgt die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellers hierfür.

  1. Wenn wir im Angebot eine Lieferfrist nennen, ist das keine Terminzusage, sondern nur ein Hinweis auf die erfahrungsgemäß zu erwartende Produktionsdauer und Versandlaufzeit in Werktagen ab Druckfreigabe.

  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Verzögert sich die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus "§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" nur ausüben, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

  3. Liefertermine gelten unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die notwendigen Vorleistungen (insbes. Druckvorlage, Druckfreigabe) ebenfalls termingerecht erbringt.

  4. Überlieferungen dürfen wir nur mit Einverständnis des Auftraggebers leisten und berechnen. Unterlieferungen um bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. In einem solchen Fall wird aber der Preis so reduziert, wie er sich unter gleichen Kalkulationsparametern für die tatsächlich gelieferte Auflage ergeben hätte. Bei Auflagen unter 150 Stück unterliefern wir nicht. Personalisierte Auftäge werden exakt übereinstimmend mit der Bestellung geliefert.

  5. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transportführer übergeben worden ist, auch wenn die Sendung durch uns veranlasst ist. Verzögerungen gegenüber der Versandregellaufzeit können nicht beanstandet werden. Treffen Expresssendungen später als vom Versanddienstleister zugesagt ein, entsteht nur Anspruch auf Minderung um den Expresszuschlag.

  6. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.

  7. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.

  8. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

  9. Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie, Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.

  10. Wir nehmen im Rahmen der uns aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen zu unseren üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein.

  1. Die Rechnung wird anlässlich der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft an den Auftraggeber ausgestellt und ist, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, unverzüglich und ohne Skontoabzug zahlbar.

  2. Für nachträglich angeforderte Rechnungskorrekturen (z. B. Steuersatz oder korrekte Firmierung, die nicht eindeutig im Auftrag erkennbar war) sowie bei Anforderung eines Rechnungssplits für den Auftrag erheben wir eine Pauschale von 10 € pro neu bzw. zusätzlich ausgestelltem Rechnungsdokument.

  3. Falls wir einen gewerblichen Auftraggeber aufgrund einer Wirtschaftsauskunft oder wegen früherem oder aktuellem Zahlungsverzug mit unzureichender Bonität für eine offene Rechnung beurteilen, dürfen wir nach unserer Wahl eine Anzahlung, vollständige Vorauskasse oder Lieferung gegen Zahlung verlangen. Dieses Recht haben wir jederzeit, auch wenn sich unsere Beurteilung erst nach Vertragsschluss einstellt.

  4. Bei nichtgewerblichen Privatkunden dürfen wir bei Auftragswerten ab 500 EUR eine angemessene Anzahlung verlangen.

  5. Wir nehmen keine Wechsel- und keine Verrechnungsschecks an. Barzahlungen sind zu unseren Bürozeiten möglich.

  6. Der Auftraggeber kommt durch die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% p. a. zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

  7. Für Mahnschreiben erheben wir eine Kostenpauschale von 10 €. Dem Zahlungspflichtigen steht es frei, uns geringere Kosten nachzuweisen. Nach einer fruchtlosen Mahnung sind wir ohne weitere Ankündigung berechtigt, den Vorgang an ein extern kostenpflichtiges Inkasso zu übergeben.

  1. Der Auftraggeber hat die Druckvorlage in voller Eigenverantwortung auf Richtigkeit, Qualität und Vertragsgemäßheit zu prüfen. Diese Pflicht obliegt ihm unabhängig davon, wer die Druckvorlage erstellt und in welchem Reifegrad sie uns übergeben wird.

  2. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe (bei Digitaldruck-Aufträgen oder Verzicht auf einen Freigabeabzug bereits mit der Datenlieferung) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in einem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind.

  3. Alle nachträglich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten Änderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter fällt jede Änderung, auch Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (beispielsweise Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempfänger, Zahlungsart etc.). Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, können alle Änderungen, die auf Wunsche des Auftraggebers erfolgen, mit einer Kostenpauschale von 10,00 € zuzüglich USt. berechnet werden.

  4. Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.

  5. Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragwerts (Angebotspreis), mindestens jedoch 15,00 € zzgl. USt., so muss hierfür vorab die Zustimmung des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.

  1. Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (z.B. Email) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurück geschickt wird, wird nicht angenommen.

  2. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.

  3. Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.

  4. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Soll expliziet auf die Laufrichtung des Materials geachtet werden, so ist dies vom Auftraggeber bei Angebot anzugeben.

  5. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten, bei beidseitig bedruckten Digitaldrucken ist ein leichter Versatz von bis zu 1,5 mm von Vorder- zur Rückseite nicht ausgeschlossen. Diese Toleranzen sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

  6. Bei Folierungen kann es insbesondere auf ungestrichenen Kartonagen bzw. rauen Oberflächen zu Ausreißern kommen. Beste Ergebnisse erhalten Sie mit glatten bzw. gestrichenen Papieren. Bitte beachten Sie, dass es bei digitalen Folierungen zu Passerungenauigkeiten von 1-2 mm kommen kann. Diese Toleranzen sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

  7. Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.

  8. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

  9. Der Auftragnehmer ist bei Sachmängeln an den gelieferten Gegenständen innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung.

  10. Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gehemmt.

  11. Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt werden.

  12. Alle vorangehend genannten Haftungsbeschränkungen sind bei grob fahrlässigem und vorsätzlichen Verhalten ungültig.

  13. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Regelungslücken enthalten, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Zur Behebung einer Regelungslücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

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